Zuständigkeiten
Aufgaben des Gerichts
Das Amtsgericht Aurich ist insbesondere für folgende Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig:
Beratungshilfesachen
Betreuungs- und Vormundschaftssachen
u.a. Adoptions- und Pflegschaftssachen
Familiensachen
u.a. Ehesachen (Scheidungen und Aufhebungen der Ehe), sonstige Familiensachen (elterliche Sorge, Unterhaltsklagen, Umgangsregelungen, Kindschaftssachen, Versorgungsausgleich, Ehewohnung und Hausrat, Güterrecht)
Grundbuchsachen
u.a. Eintragung von Eigentumsänderungen oder Grundschulden
Hinterlegungssachen
Insolvenzsachen
Regel- und Verbraucherinsolvenzen für die Amtsgerichtsbezirke Aurich, Emden, Norden und Wittmund
Landwirtschaftssachen
Mahnsachen
ausschließlich Altverfahren; Mahnsachen werden seit dem 1. September 2005 beim Amtsgericht Uelzen -Zentrales Mahngericht- geführt
Nachlasssachen
u.a. Verwahrung und Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen
Registersachen
u.a. alle Eintragungen in das Handelsregister, Genossenschafts-, Güterrechts- und Vereinsregister für den Landgerichtsbezirk Aurich; das Partnerschaftsregister wird seit dem 1. August 2005 zentral bei dem Amtsgericht Hannover geführt.
Straf- und Bußgeldsachen
u.a. einzelne richterliche Anordnungen, Strafbefehlsverfahren, Strafverfahren vor dem (Jugend-) Strafrichter, (Jugend-, erweitertes) Schöffengericht, Bußgeldverfahren
Zivilprozesssachen
u.a. Zivilverfahren bis zu einem Streitwert von 5000 EUR, Mietstreitigkeiten
Zwangsvollstreckungssachen
u.a. Zwangsversteigerungen, Zwangsverwaltungssachen, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, sonstige Vollstreckungssachen