Niedersachsen klar Logo

Zuständigkeiten

Aufgaben des Gerichts



Das Amtsgericht Aurich ist insbesondere für folgende Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig:

Beratungshilfesachen

Betreuungs- und Vormundschaftssachen
u.a. Adoptions- und Pflegschaftssachen

Familiensachen
u.a. Ehesachen (Scheidungen und Aufhebungen der Ehe), sonstige Familiensachen (elterliche Sorge, Unterhaltsklagen, Umgangsregelungen, Kindschaftssachen, Versorgungsausgleich, Ehewohnung und Hausrat, Güterrecht)

Grundbuchsachen
u.a. Eintragung von Eigentumsänderungen oder Grundschulden

Hinterlegungssachen

Insolvenzsachen
Regel- und Verbraucherinsolvenzen für die Amtsgerichtsbezirke Aurich, Emden, Norden und Wittmund

Landwirtschaftssachen

Mahnsachen
ausschließlich Altverfahren; Mahnsachen werden seit dem 1. September 2005 beim Amtsgericht Uelzen -Zentrales Mahngericht- geführt

Nachlasssachen
u.a. Verwahrung und Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen

Registersachen
u.a. alle Eintragungen in das Handelsregister, Genossenschafts-, Güterrechts- und Vereinsregister für den Landgerichtsbezirk Aurich; das Partnerschaftsregister wird seit dem 1. August 2005 zentral bei dem Amtsgericht Hannover geführt.

Straf- und Bußgeldsachen
u.a. einzelne richterliche Anordnungen, Strafbefehlsverfahren, Strafverfahren vor dem (Jugend-) Strafrichter, (Jugend-, erweitertes) Schöffengericht, Bußgeldverfahren

Zivilprozesssachen
u.a. Zivilverfahren bis zu einem Streitwert von 5000 EUR, Mietstreitigkeiten

Zwangsvollstreckungssachen
u.a. Zwangsversteigerungen, Zwangsverwaltungssachen, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, sonstige Vollstreckungssachen

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln