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Schiedsamt


"Schlichten ist besser als richten!"

Schiedsämter führen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche durch, soweit diese nicht in den Zuständigkeitsbereich der Arbeitsgerichte fallen.

Jede Gemeinde hat ein oder mehrere Schiedsämter eingerichtet.
Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einem Schiedsmann oder einer Scheidsfrau wahrgenommen. Diese sind ehrenamtlich tätig und werden vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt.

Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnt.

Weitere Informationen zum Schiedsamt und zu Schiedsämtern, die im Amtsgerichtsbezirk Aurich eingerichtet sind, erhalten Sie Informationen in der Verwaltung des Amtsgerichts Aurich (0 49 41/ 9998 - 303).

Auskünfte über die für Sie zuständigen Schiedspersonen erhalten Sie auch bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

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