Rechtsanwälte und Notare
Rechtsanwälte sind dem Gesetz nach die berufenen unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
Als Organe der Rechtspflege wirken sie auch an der Verwirklichung des Rechtsstaats mit.
Jede Person hat das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.
Für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege werden Notarinnen und Notare bestellt.
Eine wesentliche Aufgabe der Notare ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften. So bedürfen etwa Verträge über die Übertragung oder den Erwerb von Grundstücken einer notariellen Beurkundung.
Weitere Informationen über Rechtsanwälte und Notare erhalten Sie über die Webseiten der Rechtsanwalts- und Notarkammer.
Beim Amtsgericht in Aurich sind insgesamt über einhundert Rechtsanwälte und Notare zugelassen.
Bitte informieren Sie sich ggf. in der Verwaltung des Amtsgerichts Aurich (0 49 41/ 9998 - 303).