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Allgemeines

Die Amtsgerichte


Die Amtsgerichte sind als untere Instanz das Bindeglied zwischen dem Bürger und dem gesamten Justizapparat. Die Rechtsantragsstelle ist oftmals die erste Anlaufstelle für Rechtssuchende.
Kein anderes Gericht verfügt über eine größere Nähe zum Bürger, denn auch das Handelsregister, das Grundbuchamt, das Insolvenz- und Vollstreckungsgericht sind publikumsintensive Abteilungen, die Kernbereiche der amtsgerichtlichen Tätigkeit darstellen. Daneben sind sie im Rahmen der Rechtsprechung erstinstanzlich für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familien- und Strafsachen zuständig.

Das Amtsgericht Aurich

Das Amtsgericht Aurich ist eines der fünf in Ostfriesland beheimateten Amtsgerichte und gehört neben den Amtsgerichten Leer, Emden, Norden und Wittmund zum Bezirk des Landgerichts Aurich.

Das Amtsgericht Aurich ist seit 1999 als Insolvenzgericht für die ostfriesischen Amtsgerichtsbezirke Aurich, Emden, Wittmund und Norden zuständig.

Die Registersachen des Landgerichtsbezirks Aurich sind seit dem 1. August 2005 dem Amtsgericht in Aurich übertragen, da durch die europarechtlich vorgeschriebene Automation der Registerführung eine Konzentration der Registergerichte erfolgt ist.

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