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Justiz verstehen


Als Dritte Gewalt (Judikative) ist die Justiz, neben der Gesetzgebung durch die Parlamente (Legislative) und der Verwaltung (Exekutive), ein funktionaler Bestandteil unserer demokratischen Staatsordnung.
Die Aufgabe der Staatsgewalten ist es, die Grundrechte zu gewährleisten und die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu sichern. In die Kompetenz der Gerichte fällt es, den Rechtsschutz im Einzelfall sicherzustellen.

Zur Justiz gehören die Gerichte der verschiedenen Gerichtsbarkeiten, die Staatsanwaltschaften, der Justizvollzug, die sozialen Dienste der Strafrechtspflege und die Justizverwaltung.
Die Rechtsprechung wurde anfänglich überwiegend durch die Verwaltungsbehörden ausgeübt. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts erfolgte die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung. Es entstanden die Bezeichnungen ordentliche streitige und freiwillige Gerichtsbarkeit. Die freiwillige Gerichtsbarkeit befasst sich unter anderem mit Betreuungs-, Grundbuch-, Nachlass- und Registersachen.

Die ordentliche streitige Gerichtsbarkeit umfasst hingegen alle Strafsachen und zivilrechtliche Streitigkeiten. Zu den ordentlichen Gerichten gehören die Amtsgerichte, Landgerichte, die Oberlandesgerichte, sowie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und Leipzig.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird außerhalb des Instanzenzugs als selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes in Verfassungsangelegenheiten tätig.

Die niedersächsische Justizverwaltung ist von einem vierstufigen hierarchischen Aufbau geprägt, der der Struktur des Flächenlandes Niedersachsen Rechnung trägt. An der Spitze der Verwaltung steht das Niedersächsische Justizministerium. Diesem folgen nach traditioneller räumlicher Aufteilung drei Oberlandesgerichte mit Sitz in Braunschweig, Celle und Oldenburg. Darunter angesiedelt sind die Landgerichte mit den Amtsgerichten als Repräsentanten der Justizverwaltung in den einzelnen Regionen

Weitere Informationen zur Justiz finden Sie unter anderem auf den Webseiten des Niedersächsischen Justizministeriums (siehe auch "Infospalte" rechts auf dieser Seite).

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