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Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verwaltungssachen


Wie die niedersächsische Justiz ihre personenbezogenen Daten verarbeitet

Justizverwaltung und Personal

Informationen nach Artikel 13 und Artikel 14 der Datenschutzgrundverordnung

Mit den nachfolgenden Informationen erhalten Sie einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Amtsgericht Aurich im Rahmen der Justizverwaltung und Ihre Rechte nach dem Datenschutzrecht. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften. Bitte geben Sie die Informationen auch den vertretungsberechtigten Personen weiter.


1. Justizverwaltung betrifft:

Haushalt, Ausstattung und Räumlichkeiten, einschließlich Hausrecht und Gebäudesicherheit, Dienstaufsicht über Notare, Ehefähigkeits- und Anerkennungssachen, Personal (Beamte, Richter, Beschäftigte, Referendare, Praktikanten), Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz, interne Organisation, Dienstaufsicht über den Geschäftsbereich, Gesetzgebungsangelegenheiten, Presse, Amtshaftung und Schadensangelegenheiten.


2. Verantwortliche Stelle ist

Die Direktorin des Amtsgerichts Aurich

Schloßplatz 2, 26603 Aurich

Telefon: 04941/9998 - 0


3. Der Datenschutzbeauftragte ist zu erreichen:

Tel.: 04941 9998 313 oder

E-Mail: AGAUR-Datenschutzbeauftragter@justiz.niedersachsen.de

Die vertrauliche Bearbeitung Ihrer Anfragen und Eingaben ist gewährleistet.


4. Welche Daten werden verarbeitet

Es werden personenbezogene Daten verarbeitet, die dem Amtsgericht im Rahmen seiner hoheitlichen Tätigkeit von Ihnen oder Dritten mitgeteilt werden oder die das Amtsgericht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Erfüllung seiner Aufgaben selbst oder durch einen Beauftragten erlangt.

a) Das können sein:

Name, Vorname, Geburtsname, Adresse/andere Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse), Geburtsdatum und -ort‚ Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Beruf, Legitimationsdaten, Kontodaten, sämtliche Daten, die Ihr Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis betreffen (z.B. Datum und Ergebnis von Laufbahnprüfungen, Besoldungsgruppe, Entgeltgruppe, Umfang der Beschäftigung, Beförderungen, Höhergruppierungen, Dienstalter, Beschäftigungszeit, Zeiten von Beurlaubungen usw.), zu Zwecken der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes Gesundheitsdaten von Beschäftigten.

b) Die zur Ausführung der Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes erforderlichen Daten werden durch einen beauftragten Arbeitssicherheitsdienstleister verarbeitet.


5. Zweck der Verarbeitung

Für die Abwicklung der jeweiligen Verfahren und Verwaltung, insbesondere des Schriftverkehrs und der Terminplanung, sowie zum Zweck der Dokumentation und der weiteren Verwendung zur Sicherung einer einheitlichen Verwaltungstätigkeit, werden die personenbezogene Daten, unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) verarbeitet.


6. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 3 NDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. a), c), e) und f) DS-GVO:

Soweit Sie die Daten eigenständig, etwa im Zusammenhang mit einem Antrag oder einer Bewerbung, mitgeteilt haben, haben Sie in die Verarbeitung eingewilligt, und die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung ist auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor dem 25. Mai 2018 dem Amtsgericht gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt.

Im Übrigen ist die Verarbeitung Ihrer Daten zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen, denen das Amtsgericht unterliegt, zur Wahrnehmung derjenigen Aufgaben erforderlich, die im öffentlichen Interesse erfüllt werden, und im Rahmen der Ausübung der hoheitlichen Gewalt erforderlich.

Soweit erforderlich, werden die Daten über die eigentliche Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen, zur Prüfung und Optimierung unserer Verfahren und zur Personalentwicklung verarbeitet. Dazu werden Ihre Daten zum Teil auch automatisch ausgewertet, mit dem Ziel bestimmte Aspekte zu bewerten (Profiling). Darüber hinaus dient die Verarbeitung der Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, der Gewährleistung der IT-Sicherheit und des Betriebs, der Verhinderung von Straftaten, die Videoüberwachungen und Zutrittskontrollen zur Wahrung des Hausrechts und zur Gebäude- und Anlagensicherheit.

Für die Mitarbeiter des Amtsgerichts erfolgt die Zeiterfassung nach Maßgabe der bestehenden Dienstvereinbarungen; gleiches gilt für die erlaubte Überwachung der Internetnutzung. Gesund-heitsdaten können nur unter besonderen Voraussetzungen verarbeitet werden (Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DS-GVO) und unterliegen einem besonderen Schutz.


7. Zugriff auf Ihre Daten

Innerhalb des Amtsgerichts können nur diejenigen Personen auf Ihre Daten zugreifen, die diese zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch eingesetzte Dienstleister können zu diesen Zwecken Daten verarbeiten, wenn diese das Dienstgeheimnis und die datenschutzrechtlichen Weisungen wahren. Dies sind im Wesentlichen die Auftragnehmer im Rahmen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes sowie die auf gesetzlicher Grundlage am Verfahren zu beteiligenden Behörden und Stellen.

Die Mitarbeiter des Amtsgerichts sind zur Verschwiegenheit über alle personenbezogenen Tatsachen und Wertungen gesetzlich verpflichtet. Die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Amtsgerichts setzt eine gesetzliche Verpflichtung (z. B. Beteiligung der Beschäftigtenvertretung) oder Ihre Einwilligung - etwa im Rahmen einer Bewerbung - voraus. Die von uns beauftragten Dritten sind gleichermaßen verpflichtet, das Dienstgeheimnis zu wahren und die Vorgaben der DS-GVO und der Datenschutzgesetze zu garantieren.


8. Übermittlung von Daten an ein Drittland

Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) oder eine internationale Organisation erfolgt nur, soweit Sie eingewilligt haben oder im Rahmen der jeweiligen Verfahren in Form der gesetzlich erlaubten Rechtshilfe.


9. Dauer der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie es für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben und gesetzlichen Verpflichtungen notwendig ist. Sind die Daten für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen regelmäßig gelöscht, soweit die Speicherung einzelner Daten nicht nach Maßgabe gesetzlicher Vorschriften zu archivieren oder aus anderen gesetzlichen, etwa wissenschaftlichen - Gründen aufzubewahren sind oder zur Beweissicherung, der Sicherstellung einer einheitlichen Entscheidungsfindung oder der Bearbeitung künftiger Verfahren dienen.


10. Datenschutzrechte

Sie haben das Recht

• gemäß Art. 15 DS-GVO, §§ 45, 57 BDSG Auskunft über die vom Amtsgericht Aurich verarbei-teten Sie betreffenden Daten zu verlangen,

• gemäß Art. 16-18 DS-GVO, §§ 45, 58 BDSG die Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen oder der Verarbeitung zu widersprechen (Art. 21 DS-GVO),

• gemäß Art. 20 DS-GVO die Übertragbarkeit Ihrer Daten zu verlangen,

Beim Löschungsrecht ergeben sich Einschränkungen, soweit die Verarbeitung der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben dient (Art. 17 Abs. 3 DS-GVO, § 51 Nds. DSG.). Im Übrigen können sich Einschränkungen der vorbezeichneten Rechte aus den im Einklang mit der DS-GVO erlassenen Verfahrensvorschriften ergeben.


11. Ihr Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben die Möglichkeit, sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Prinzenstraße 5

30159 Hannover

E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

zu wenden (Art. 77 DS-GVO, § 18 NDSG).


Hinweisblatt DS-GVO in Verwaltungssachen

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