Merkblätter zum Insolvenzverfahren
Merkblatt zum Inolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung
(PDF, 0,09 MB)
Das Amtsgericht Aurich ist als Insolvenzgericht zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Aurich, Emden, Norden und Wittmund.
Die amtlichen Bekanntmachungen in Insolvenzsachen erfolgen seit 2002 auch über das Internet.
Unter obiger Internetadresse sind ausschließlich öffentliche Bekanntmachungen zu finden, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist.
Das sind zum Beispiel:
Eine Aktualisierung der Veröffentlichungen erfolgt mehrmals täglich.
Falls Ihrer Auffassung nach bekanntgemachte Daten fehlerhaft sind, teilen Sie dieses bitte dem zuständigen Insolvenzgericht mit.
Die Serviceeinheiten des Insolvenzgerichts sind telefonisch zu erreichen unter
0 49 41 / 9998 - 375 bis 378.
Für weitergehende Auskünfte zu einzelnen Verfahren wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an das Insolvenzgericht. Beachten Sie, dass die Bediensteten einer beschränkten Auskunftspflicht unterliegen und dass sowohl datenschutzrechtliche als auch schuldnerische Belange zu berücksichtigen sind.
Das heißt, dass Auskünfte grundsätzlich nur den Verfahrensbeteiligten zu erteilen sind. Dritte Personen erhalten Auskünfte nur bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses.
Allgemeine Informationen zum Insolvenzverfahren, zur Restschuldbefreiung und Wohlverhaltensperiode finden Sie in den Merkblättern in der "Infospalte" (rechts auf dieser Seite).
Merkblätter zum Insolvenzverfahren
Merkblatt zum Inolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung
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