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Wegbeschreibung, Parkmöglichkeiten und Anfahrt


Hausanschrift: Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich

Anreise mit der Bahn:

Sie fahren bis zum Bahnhof nach Leer oder Emden.
Von dort erreichen Sie den Zentralen Omnibus Bahnhof (ZOB) in Aurich mit dem öffentlichen Nahverkehr.
Das Amtsgericht befindet sich ca. zehn Gehminuten vom ZOB entfernt.
Die Busverbindungen können über den Verkehrsverein Aurich abgefragt werden.

Anreise mit dem PKW:

Von Bremen/Oldenburg kommend: Sie fahren auf der Autobahn A 28 bis zur Abfahrt Filsum.
Dort biegen Sie rechts auf die B 72 in Richtung Hesel.
In Hesel folgen Sie rechts der Ausschilderung bis nach Aurich.

Vom Emsland kommend: Sie fahren auf der Autobahn A 31 bis zur Abfahrt Riepe.
Dort biegen Sie rechts auf die L1 in Richtung Aurich. In Aurich folgen Sie der Ausschilderung.

Entsprechende Hinweisschilder leiten Sie zu den "Behörden/Gerichte".
Eine detaillierte Anfahrtsskizze kann über den NiedersachsenNAVIGATOR abgerufen werden.

Parkmöglichkeiten:

Bitte beachten Sie bei der Anreise mit dem eigenen PKW: Am Gerichtsgebäude sind keine Besucherparkplätze vorhanden (Ausnahme: Personen mit Behindertenausweis)!


Sowohl kostenpflichtige als auch kostenlose Parkplätze stehen im gesamten Innenstadtbereich (fünf bis zehn Gehminuten zum Schloßplatz) zur Verfügung z.B. Carolinenhof, Am Georgswall, Burgstraße, Alter Bahnhof und Marktplatz/Tiefgarage


Eine Karte zur Anfahrt finden Sie rechts über den Niedersächsischen Justiz Navigator

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