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Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Insolvenzsachen

Wie die niedersächsische Justiz Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet

- Insolvenzverfahren -

(Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung)


Die niedersächsische Justiz verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitungen genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

- an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,

- auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,

- wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und - welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet in der jeweils geltenden Fassung abrufen unter:

• http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht),

• http://www.nds-voris.de (Landesrecht Niedersachsen) und

• http://eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union).

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Amtsgericht Aurich, Schlossplatz 2, 26603 Aurich, Telefon: 04941/13-0,

E-Mail: agaur-poststelle@justiz.niedersachsen.de.

Gegenüber der verantwortlichen Stelle können Sie sämtliche Ihrer - insbesondere unter Punkt 10. und 11. beschriebenen - Rechte geltend machen.

2. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir und aus welcher Quelle stammen diese?

Die Justiz verarbeitet alle personenbezogenen Daten, die entweder im Antragsverfahren oder im Wege des Amtsermittlungsgrundsatzes von Ihnen oder von Dritten (z.B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren, Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwaltern, Schuldnerberatungsstellen, Kreditinstituten, sonstigen Personen, Behörden etc.) mitgeteilt werden. Zudem werden personenbezogene Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnissen, Grundbüchern, Handels- und Vereinsregistern) zulässigerweise gewonnen oder von anderen Behörden/Institutionen über-mittelt werden, verarbeitet.

Datenkategorien personenbezogener Daten können z.B. sein:

• Name, Firma oder sonstige Geschäftsbezeichnung, Beruf, früherer Name oder Geburtsname

• Anschrift

• Geburtsdatum und -ort, Geburtsland • Staatsangehörigkeit

• Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten) • Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer, Faxnummer usw.)

• Bankverbindungen

• IT-Nutzungsdaten (z.B. Verbindungdaten, Log-Daten, Kennungen)

Darüber hinaus können - je nach Rechtsgebiet und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung - auch alle übrigen personenbezogenen Daten (sämtliche Informationen zu Ihrer persönlichen, beruflichen, familiären und finanziellen Situation) erfasst werden, sofern diese zur Bearbeitung des jeweiligen Vorgangs/Verfahrens notwendig sind.

3. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Die Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Justiz verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die einschlägigen Vor-schriften der jeweiligen Verfahrensordnungen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f) DSGVO verarbeitet, aber nur, soweit dies im Rahmen unserer rechtsprechenden und sonstigen justiziellen Tätigkeit erforderlich ist. Daneben gelten die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen. Auch zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personen-bezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt, beispielsweise zur Wahrnehmung der Aufgabe einer anderen Behörde. Der Zweck der Datenverarbeitung ist an die jeweilige Rechtsprechungsaufgabe gebunden und ergibt sich aus der Verfahrensordnung, hier insbesondere aus der Insolvenzordnung und der Verordnung (EU) 2015/848.

4. Wer bekommt Ihre Daten (Empfängerinnen und Empfänger)?

Wir legen Ihre personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn Sie uns Ihre Einwilligung (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a) i.V.m. Art. 7 DSGVO) erteilt haben.

Als Empfängerinnen und Empfänger kommen dabei - je nach Sachgebiet und im Einzelfall - beispielsweise in Betracht:

Innerhalb der Justiz:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nds. Justiz (Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Serviceeinheiten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher etc.)

Andere Gerichte, Staatsanwaltschaften, Vollzugsbehörden

IT-Personal des Zentralen IT-Betriebs der nds. Justiz


Außerhalb der Justiz:  

Verfahrensbeteiligte (Parteien, Prozessbevollmächtigte, Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter, Treuhänderinnen und Treuhänder, Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater, Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Gutachterinnen und Gutachter, Gläubigerinnen und Gläubiger, Debitorinnen und Debitoren etc.) 

Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung (Zentrale Vollstreckungsstelle)

Andere Behörden: Bundesbehörden, Ausländer-und Sicherheitsbehörden (Polizei), Nds. Landesarchiv

Öffentliche Stellen und Institutionen (Kommunen, Agenturen für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Bund, Finanzämter etc.)

Kreditinstitute/Banken

IT. Niedersachsen, sonstige IT-Dienstleister

Sonstige Personen, die nach der jeweiligen Verfahrensordnung akten-einsichts- oder auskunftsberechtigt sind

5. Insolvenzbekanntmachungen

Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren müssen nach § 9 der Insolvenzordnung im Internet auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Die Veröffentlichungen sind dort nach Maßgabe der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekV) v. 12. Februar 2002, BGBl. I, S. 677, zugänglich und abrufbar. Die Veröffentlichungen werden unter Einhaltung der Fristen nach § 3 InsoBekV im Internet gelöscht. Die Gerichte sind nicht verantwortlich für die Verarbeitung von Insol-venzdaten aus dem Insolvenzportal durch Dritte (z.B. Auskunfteien). Sofern diese Daten verarbeiten, sind sie selbst „Verantwortliche“ im Sinne der DSGVO.

6. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland (Länder außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes) oder eine internationale Organisation übermittelt, haben Sie das Recht, über die dortigen Empfänger sowie die Grundlage der Übermittlung (Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses nach Artikel 45 DSGVO; Vorhandensein geeigneter Garantien nach Artikel 46 DSGVO oder in Sonderfällen nach Artikel 49 DSGVO) unterrichtet zu werden.

7. Wie lange werden Ihre Daten aufbewahrt?

Für die Aufbewahrung der Verfahrensdaten der Justiz (sämtliche Bestandteile oder Anlagen der Papierakte) gelten - je nach Sach- und Rechtsgebiet - die Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit (kurz: Aufbewahrungsbestimmungen). Diese Bestimmungen gelten grundsätzlich auch für die elektronische Speicherung von Verfahrensdaten. Für das Insolvenzverfahren gilt eine Aufbewahrungsfrist von 2 bis zu 30 Jahren. Für das Insolvenzportal gelten die Löschungsfristen nach § 3 InsoBekV

8. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind. Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Be-reitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht danach.

9. Inwieweit findet eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich „Profiling“ statt?

Zur Wahrnehmung unserer gesetzlichen Aufgaben nutzen wir (grund-sätzlich) keine Verfahren einer vollautomatisierten Entscheidungsfin-dung. Zu einer Form der automatisierten Verarbeitung zählt auch das sog. Profiling, das bestimmte personenbezogene Daten (z.B. bezüglich Ar-beitsleistung, Gesundheit, Verhalten) auswertet, analysiert oder vor-hersagt. In der Justiz findet kein Profiling statt.

10. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegen-über uns – der unter Ziffer 1. benannten verantwortlichen Stelle – gel-tend machen können: • Recht auf Auskunft: Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (z.B. Verarbeitungs-zwecke, Herkunft, Empfänger, Dauer der Datenspeicherung etc.).

• Recht auf Berichtigung: Bei Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der personenbezogenen Daten haben Sie das Recht, die Berichtigung bzw. Vervollständi-gung zu verlangen.

• Recht auf Löschung: Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, insbesondere dann, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind oder Sie die dazu erteilte Einwilligung widerrufen haben. Für die Veröffent-lichung der Daten auf dem Insolvenzportal im Internet gelten die oben dargestellten Löschungsfristen nach der InsoBekV. Vor Ab-lauf dieser Fristen besteht kein Anspruch auf Löschung.

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: In bestimmten Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Einschrän-kung der Verarbeitung zu verlangen, z.B. wenn wir Ihre Daten nicht mehr länger, Sie diese jedoch zur Ausübung oder Verteidi-gung von Rechtsansprüchen noch benötigen oder Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben und nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung gegenüber Ihren Interessen überwiegen.

• Widerruf der Einwilligung: Grundsätzlich erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten in gerichtlichen Verfahren aufgrund des hoheitlichen Auftrags der Gerichte nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO, § 3 BDSG. Einer Einwilligung zu dieser Verarbeitung bedarf es nicht. Wenn darüber hinaus in besonderen Fällen eine Datenverarbeitung aufgrund Einwilligung erfolgt und Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ge-geben haben, können Sie die Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf wirkt dabei erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Die vorgenannten Rechte stehen in einem Verfahren unter dem Vor-behalt der jeweils geltenden Rechtsgrundlage, insbesondere der Ver-fahrensordnungen, die zur Sicherung einer sachgerechten Verfah-rensdurchführung und im Interesse der Verfahrensbeteiligten besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen können. Die verant-wortliche Stelle stellt Ihnen auf Antrag eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung.

11. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO

Sie haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen eine an sich rechtmäßige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Da-ten. Sobald Sie Widerspruch eingelegt haben, dürfen wir Ihre Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdi-ge Gründe vor. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Aus-übung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung anhalten, beispielsweise gesetzliche Auf-bewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen. Der Widerspruch ist an die unter Ziffer 1. benannte verantwortliche Stelle zu richten.

12. Ihr Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Gerichte unterliegen für die im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen nicht der Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde, insoweit besteht kein Recht auf Beschwerde. Es ist Ihnen aber unbenommen, Ihre Interessen mittels Einreichung einer Klage weiter zu verfolgen.



DS-GVO Hinweisblatt in Insolvenzsachen
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