Öffnungs- und Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und nach Vereinbarung mehr
Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und nach Vereinbarung mehr
Bitte beachten Sie bei der Anreise mit dem PKW: Am Gerichtsgebäude sind keine Besucherparkplätze vorhanden (Ausnahme: Personen mit Behindertenausweis)! mehr
Das Telefon- und Faxverzeichnis der Serviceeinheiten alphabetisch aufgelistet nach Zuständigkeiten mehr
Die Veröffentlichungen in Zwangsversteigerungsverfahren des Amtsgerichts Aurich können auch über das Internet abgerufen werden mehr
ACHTUNG: Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem dem Grundbuchamt Aurich ab dem 01.03.2022.
Bitte klicken sie auf die obige Graphik.
Es wird gebeten weiterhin im Gebäude eine Maske zu tragen
Aktuelle Informationen zur Corona-Lage und Corona-Regeln finden Sie in dem entsprechenden Artikel. Bitte klicken Sie einfach auf die obige Graphik.
Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren.
In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.