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Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Straf- und Bußgeldsachen

Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Straf- und Bußgeldsachen


Rechtsprechung in Straf- und Bußgeldsachen

Wie die niedersächsische Justiz Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet

Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung


Die niedersächsische Justiz verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitung genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

• an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können, • auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,

• wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und

• welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet in der jeweils geltenden Fassung abrufen unter:

• http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht),

• http://www.nds-voris.de (Landesrecht Niedersachsen) und

• http://eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union).

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich, Telefon: 04941/9998-0, E-Mail: agaur-poststelle@justiz.niedersachsen.de. Gegenüber der verantwortlichen Stelle können Sie sämtliche Ihrer Rechte geltend machen.

2. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir und aus welcher Quelle stammen diese?

Die Justiz verarbeitet alle personenbezogenen Daten, die entweder im Antragsverfahren oder im Wege des Amtsermittlungsgrundsatzes von Ihnen oder von Dritten (z.B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren, Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Kreditinstituten, sonstigen Personen, Behörden etc.) mitgeteilt werden. Zudem werden personenbezogene Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnissen, Grundbüchern, Handels- und Vereinsregistern) zulässigerweise gewonnen oder von anderen Behörden/Institutionen übermittelt werden, verarbeitet.

Datenkategorien personenbezogener Daten können z.B. sein:

• Name, Firma oder sonstige Geschäftsbezeichnung

• Anschrift • Geburtsdatum und -ort • Staatsangehörigkeit

• Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten)

• Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer, Faxnr. usw.)

• Bankverbindungen

• IT-Nutzungsdaten (z.B. Verbindungdaten, Log-Daten, Kennungen)

Darüber hinaus können - je nach Rechtsgebiet und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung - auch alle übrigen personenbezogenen Daten (sämtliche Informationen zu Ihrer persönlichen, beruflichen, familiären, finanziellen und steuerlichen Situation) erfasst werden, sofern diese zur Bearbeitung des jeweiligen Vorgangs/Verfahrens notwendig sind.

3. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten Ihre Daten zur Erfüllung unseres Rechtsprechungsauftrags. Die Wahrnehmung dieses Auftrags umfasst auch eine Dokumentation zum Zwecke künftiger Rechtsprechung und Organisation. Sämtliche Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e DSGVO, § 3 BDSG sowie die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO verarbeitet, aber nur, soweit dies im Rahmen unserer rechtsprechenden und sonstigen justiziellen Tätigkeit erforderlich ist. Daneben gelten die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen. Soweit erforderlich, werden die Daten über die eigentliche Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen, zur Prüfung und Optimierung unserer Verfahren und zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsprechung verarbeitet. Zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Im Einzelnen werden personenbezogene Daten zum Zwecke der Durchführung von Strafverfahren bzw. Bußgeldverfahren verarbeitet.

Dazu gehören beispielsweise die ermittlungsrichterliche Tätigkeit, Zwischenverfahren und Hauptverfahren, gerichtliches Bußgeldverfahren, Strafbefehlsverfahren, Wiederaufnahmeverfahren, Privatklageverfahren, selbständiges Einziehungsverfahren, Rechtsbehelfsverfahren, Klageerzwingungsverfahren, Sicherungsverfahren und das Vollstreckungsverfahren insbesondere in Jugendstrafverfahren. Die personenbezogenen Daten werden insbesondere in den Verfahrensakten verarbeitet. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Strafprozessordnung (StPO), dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dem Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) dem Strafvollzugsgesetz (StVollzG) dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Ergänzend hierzu kommt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Niedersächsische Datenschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung. Nach Abschluss eines Erkenntnisverfahrens übermittelt das Gericht die Verfahrensakten an die Staatsanwaltschaft. Personenbezogene Daten aus Verfahren werden danach nur noch zur Erfüllung anderer gesetzlicher Aufgaben verarbeitet, etwa während des Strafvollzugs (Strafvollstreckungsverfahren), im Rahmen der Jugendvollstreckung, zur Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung oder zur Überwachung während einer Bewährungsphase, zur Überwachung einer angeordneten Führungsaufsicht, zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung oder um gesetzliche Mitteilungspflichten zu erfüllen.

4. Wer bekommt Ihre Daten (Empfängerinnen und Empfänger)?

Wir legen Ihre personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder, wenn Sie uns Ihre Einwilligung (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a i.V.m. Art. 7 DSGVO) erteilt haben. Als Empfängerinnen und Empfänger kommen dabei - je nach Sachgebiet und im Einzelfall - beispielsweise in Betracht:


Innerhalb der Justiz:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nds. Justiz (Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Serviceeinheiten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher etc.)

Andere Gerichte, Staatsanwaltschaften, Vollzugsbehörden

IT-Personal des Zentralen IT-Betriebs der nds. Justiz


Außerhalb der Justiz: 

Verfahrensbeteiligte (Parteien, Prozessbevollmächtigte, Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter, Treuhänderinnen und Treuhänder, Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater, Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Gutachterinnen und Gutachter, Gläubigerinnen und Gläubiger, Debitorinnen und Debitoren etc.) 

Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung (Zentrale Vollstreckungsstelle)

Andere Behörden: Bundesbehörden, Ausländer-und Sicherheitsbehörden (Polizei), Nds. Landesarchiv

Öffentliche Stellen und Institutionen (Kommunen, Agenturen für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Bund, Finanzämter etc.) Kreditinstitute/Banken

IT. Niedersachsen, sonstige IT-Dienstleister

Sonstige Personen, die nach der jeweiligen Verfahrensordnung akten-einsichts- oder auskunftsberechtigt sind

5. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland (Länder außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes) oder eine internationale Organisation übermittelt, haben Sie das Recht, über die dortigen Empfänger sowie die Grundlage der Übermittlung (Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses nach Artikel 45 DSGVO; Vorhandensein geeigneter Garantien nach Artikel 46 DSGVO oder in Sonderfällen nach Artikel 49 DSGVO) unterrichtet zu werden.

6. Wie lange werden Ihre Daten aufbewahrt?

Für die Aufbewahrung Ihrer Daten (sämtliche Bestandteile oder Anlagen der Papierakte) gelten die Ziffern 401 ff. der Anlage 1 der Aufbewahrungsbestimmungen (AufbewBest, AV d. MJ v. 31. Oktober 2007 - 1452/1 - 102.69, VORIS 31660, Nds. RPfl. S. 373). Die Fristen betragen - je nach Sach- und Rechtsgebiet sowie Art des Aktenbestandteils - zwischen 2 und 100 Jahren.

7. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind. Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht danach.

8. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber uns geltend machen können: • Recht auf Auskunft: Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (z.B. Verarbeitungszwecke, Herkunft, Empfänger, Dauer der Datenspeicherung etc.). Das Auskunftsrecht besteht im Bereich der Strafrechtspflege nur eingeschränkt, da die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten nicht gefährdet werden darf.

• Recht auf Berichtigung:

Bei Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der personenbezogenen Daten haben Sie das Recht, die Berichtigung bzw. Vervollständigung zu verlangen. Insbesondere im Fall von Aussagen, die gegenüber einem Gericht getätigt werden, betrifft die Frage der Richtigkeit der personenbezogenen Daten nicht den Inhalt der Aussage oder deren Beurteilung durch die Gerichte.

• Recht auf Löschung: Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, insbesondere dann, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind oder Sie die dazu erteilte Einwilligung widerrufen haben.

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

In bestimmten Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, z.B. wenn wir Ihre Daten nicht mehr länger, Sie diese jedoch zur Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen noch benötigen oder Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben und nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung gegenüber Ihren Interessen überwiegen.

• Widerruf der Einwilligung:

Grundsätzlich erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten in Straf- und Bußgeldverfahren aufgrund des hoheitlichen Auftrags der Gerichte nach Art. 6 Abs.1 Buchstabe e DSGVO, § 3 BDSG. Einer Einwilligung zu dieser Verarbeitung bedarf es nicht. Wenn darüber hinaus in besonderen Fällen eine Datenverarbeitung aufgrund Einwilligung erfolgt und Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegeben haben, können Sie die Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf wirkt dabei erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

Die vorgenannten Rechte stehen in Straf- und Bußgeldverfahren unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Rechtsgrundlage, insbesondere der Verfahrensordnungen, die zur Sicherung einer sachgerechten Verfahrensdurchführung und im Interesse der Verfahrensbeteiligten besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen können. Die verantwortliche Stelle stellt Ihnen auf Antrag eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung.

9. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO

Sie haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen eine an sich rechtmäßige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Sobald Sie Widerspruch eingelegt haben, dürfen wir Ihre Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe vor. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung anhalten, beispielsweise gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen. Der Widerspruch ist an die unter Ziffer 1. benannte verantwortliche Stelle zu richten.

10. Ihr Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Gerichte unterliegen für die im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen nicht der Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde, insoweit besteht kein Recht auf Beschwerde. Es ist Ihnen aber unbenommen, Ihre Interessen mittels Einreichung einer Klage weiter zu verfolgen.



Hinweisblatt DS-GVO Straf- und Bußgeldsachen
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