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Barrierefreiheit

Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit finden Sie durch klicken rechts in der Infobox


Barrierefreiheit für das Gerichtsgebäudes des Amtsgerichtes Aurich:


Zugang:

Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern wird der Zugang zum denkmalgeschützten Gebäude durch den behindertengerechten Eingang auf der Rückseite des Gebäudes ermöglicht.

Bitte Wegweiser beachten, der sie linksseitig um das Gebäude herumführt!

Neben der Hintertür des Gebäudes befindet sich rechtsseitig eine ausgewiesene Klingel. Nach kurzer Zeit wird der Zugang durch einen Mitarbeiter, der Ihnen die Automatiktür öffnet, ermöglicht.



Bild im Artikel Barrierefreiheit   Bildrechte: AG Aurich
Barrierefreiheit

Aufzug:

Den 1. Stock des Gebäudes können Sie mit einem Aufzug erreichen, der sich im unteren Flur gleich links neben der Hintertür befindet. Bestehen besondere Umstände (u.a. Elektrorollstuhl), die darüber hinaus eine Hilfestellung durch Mitarbeiter des Amtsgerichts erfordern, wird gebeten, rechtzeitig vor dem Termin/Besuch mit der Wachtmeisterei des Amtsgerichts Tel. 04941 / 9998 - 400 bis 404 fernmündlich Kontakt aufzunehmen.


Toiletten:

Behindertengerechte Toiletten befinden sich im Gebäude unten am Haupteingang/-ausgang.


Briefkasten:

Ein barrierefreier Nachtbriefkasten befindet sich seitlich links neben dem Gebäude.


Parkplätze:

Behindertengerechte Parkplätze: An der Schrankenanlage zum Schloßplatz befindet sich eine - auch aus dem Fahrzeug heraus - zu bedienende Sprechanlage, die sie mit dem Pförtner verbindet. Dieser weist Rollstuhlfahrern und Gehbehinderten einen geeigneten Parkplatz zu.

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