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Hinweise zur Corona Problematik

Liebe Besucherinnen und Besucher,

Das Amtsgericht Aurich arbeitet mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr daran, dass der Dienstbetrieb auch in der aktuellen Lage für Sitzungen und dringende Anliegen bestmöglich aufrechterhalten werden kann.

Hierfür brauchen wir Ihre Unterstützung. Bitte denken Sie daran, dass auch im Gerichtsgebäude die allgemeinen Beschränkungen sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten.

Alle Rechtssuchenden sowie Besucherinnen und Besucher des Gerichts sind angesichts der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus dringend aufgefordert, mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen jeweils zu prüfen, ob ein Anliegen außerhalb einer anberaumten Verhandlung bei Gericht vor Ort angebracht werden soll und das Gerichtsgebäude betreten werden muss, weil das Anliegen dringlich ist und keinen Aufschub duldet, oder ob das Anliegen auch schriftlich eingereicht werden kann. Auskünfte dazu können telefonisch eingeholt werden.

Gerichtsverhandlungen und Termine finden nach Entscheidung der jeweils zuständigen Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger statt. Ladungen zu Gerichtsverhandlungen und Terminen haben weiterhin Gültigkeit und sind zu befolgen, wenn die Betroffenen keine anderslautende Mitteilung vom Gericht erhalten.

Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, beim Betreten des Gerichtes ihre persönlichen Daten zu hinterlassen, damit sie im Fall eines Infektionsverdachts erreicht werden können. Der Datenschutz ist dabei gewährleistet. Um Wartezeiten im Eingangsbereich zu vermeiden, bitten wir Sie, das dafür vorgesehene Formular bereits im Vorfeld auszufüllen und zum Termin mitzubringen. In den Sitzungssälen stehen nur noch wenige Plätze für Zuschauerinnen und Zuschauer zur Verfügung.

Zur Maskenpflicht

Aktuell besteht keine grundsätzliche Verpflichtung, im Gerichtsgebäude medizinische Masken oder einen sonstigen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

In einzelnen Verhandlungen kann die/der Vorsitzende jedoch das Tragen von medizinischen Masken – auch von Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 – anordnen. Es wird empfohlen, deshalb eine solche Maske mitzuführen.



Bei Betreten des Gerichtsgebäudes gilt im Übrigen folgendes:

· Bei Ankunft am Gericht bitte einzeln am Haupteingang melden

· Zugang außerhalb der Teilnahme an Gerichtsterminen nur bei Nachweis eines rechtlich eilbedürftigen Anliegens

· Gebäude frühestens 10 Minuten vor Beginn Ihres Termins betreten und unmittelbar nach dem Termin wieder verlassen

· Begleitpersonen erhalten nur in begründeten Fällen Zutritt

· Hände vor Betreten im Eingangsbereich desinfizieren

· Abstand zu anderen Personen halten (mind. 1,5 m)

· Keine Gruppenbildung im Gebäude oder vor dem Eingang

· Nur freigegebene Sitzplätze benutzen

· Absperrungen beachten

· Entschädigung für Zeugen und Sachverständige nur schriftlich

Bitte befolgen Sie stets die Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes.

Die Besucherzeiten des Amtsgerichts sind auf Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr beschränkt.

Die weiteren Hinweise im Eingangsbereich des Gerichts sind zu beachten!

In der Zeit von 12:00 bis 15:30 Uhr rufen Sie in dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten bitte eine der folgenden Rufnummern an:

Gewaltschutzanträge: 9998 - 316 bis 319

Strafsachen: 9998 - 330

Zivilsachen, einstweilige Verfügungen: 9998 - 367 oder 368

Betreuungssachen: 9998 - 314 oder 315

Grundbuchsachen: 9998 - 354 oder 356

Nachlass-/Erbschaftssachen: 9998 - 364 oder 365

Insolvenzsachen: 9998 - 376 oder 377

Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregistersachen: 9998 - 343 oder 345

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Hohensee

Direktorin des Amtsgerichts

Kontaktformular Amtsgericht Aurich


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